Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
Diese Bedingungen regeln Content-Produktions-Aufträge zwischen Tariq Khan, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung snippets.media („Snippets“, „wir“), und dem Auftraggeber („Sie“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Geschäftskunden (B2B). Mit Bestätigung eines Auftrags bestätigen Sie, als Unternehmer und nicht als Verbraucher zu handeln. Weicht eine individuelle Projektvereinbarung oder ein Angebot von diesen Bedingungen ab, geht die individuelle Vereinbarung vor. Diese Bedingungen liegen auf Deutsch und Englisch vor; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
1. Unsere Leistungen
Wir bieten zwei Leistungen an, die ineinandergreifen:
- The Sprint ist ein einmaliges Content-Produktions-Projekt. Wir reisen zu Ihrem Haus, drehen für einen vereinbarten Zeitraum und liefern eine vereinbarte Zahl fertiger Signature-Edits zusammen mit Ihrer sortierten Medien-Library in einem Media Hub.
- Always-On ist ein optionaler monatlicher Service, bei dem wir Ihre Kanäle aus der im Sprint produzierten Library bespielen: Posting, Umformatierung und monatlich frische Schnitte, damit Ihr Content ohne weiteren Dreh weiterläuft. Er wird monatlich abgerechnet und ist jederzeit kündbar (siehe Abschnitt 7).
2. Umfang und Liefergegenstände
Die konkreten Liefergegenstände, die Zahl der Drehtage, die Zahl der fertigen Signature-Edits, die Drehorte und der Zeitplan werden in der individuellen Projektvereinbarung oder im Angebot festgelegt. Alles, was über diesen vereinbarten Umfang hinausgeht, gilt als Add-on und wird gesondert angeboten.
3. Buchung und Termine
Ein Sprint ist verbindlich gebucht, sobald die Projektvereinbarung angenommen und eine vereinbarte Anzahlung eingegangen ist. Drehfenster werden nach Regionen gebündelt und in der Reihenfolge der Buchungen vergeben. Kurzfristige Terminverschiebungen können zusätzliche Reisekosten auslösen.
4. Ihre Mitwirkung
Sie gewähren angemessenen Zugang zum Haus, benennen eine zentrale Ansprechperson für Freigaben und stellen für den Dreh relevante Marken-Assets oder Guidelines bereit. Verzögerungen bei Zugang oder Freigaben können den Zeitplan beeinflussen.
5. Reise und Spesen
Bei einem Sprint sind die Reisekosten innerhalb Europas im Projektpreis enthalten. Übersee-Reisen werden vorab transparent beziffert und kommen zum Projektpreis hinzu. Trifft eine Projektvereinbarung eine abweichende Regelung, gilt diese.
6. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus der Projektvereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, werden für den Sprint 50 % als Anzahlung zur Bestätigung der Buchung und die übrigen 50 % bei Lieferung des Media Hubs in Rechnung gestellt. Always-On wird monatlich im Voraus abgerechnet. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Wird ein Zahlungsdienstleister eingesetzt, verarbeitet dieser die Zahlung als eigener Verantwortlicher nach seinen eigenen Bedingungen.
7. Always-On: Laufzeit und Kündigung
Always-On läuft monatlich ohne Mindestlaufzeit und verlängert sich jeweils um einen Monat, bis es gekündigt wird. Sie können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Monat werden nicht anteilig erstattet, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Der Sprint selbst ist ein einmaliges Projekt und kein Abonnement.
8. Lieferung
Nach Drehschluss wird Ihr Media Hub in der Regel innerhalb von etwa einer Woche geliefert. Die Lieferung umfasst die vereinbarten fertigen Schnitte und Ihre vollständige sortierte Library, bereitgestellt zum Download.
9. Nutzungsrechte und Eigentum
Mit vollständiger Zahlung des Sprints erhalten Sie ein unbeschränktes, weltweites, zeitlich unbegrenztes, lizenzgebührenfreies Nutzungsrecht an den gelieferten Inhalten, einschließlich der Nutzung in Paid Media, ohne weitere Lizenzgebühren. Snippets behält das Recht, die gelieferten Inhalte und Behind-the-Scenes-Material für das eigene Portfolio und Marketing zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Unsere internen Methoden, Presets, Projektdateien und Vorlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Elemente Dritter (etwa lizenzierte Musik) unterliegen weiterhin ihren eigenen Lizenzbedingungen, die wir kenntlich machen.
10. Optionale Add-ons
Zusätzliche Edits, weitere Drehtage, Foto-Sets, weitere Häuser auf derselben Reise und Community-Management sind als optionale Add-ons verfügbar. Sie sind nie verpflichtend und werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
11. Arbeitsweise
Wir arbeiten in erster Linie als kleine, gründergeführte Produktion. Wir können gleich qualifizierte Partner zur Durchführung eines Projekts hinzuziehen und bleiben dabei Ihr alleiniger Ansprechpartner, verantwortlich für die Qualität der Leistung.
12. Keine Erfolgsgarantie
Wir liefern Handwerk und einen definierten Bestand an Inhalten. Bestimmte Reichweiten, Interaktionen, Follower-Zahlen oder Umsätze garantieren wir nicht, da sie von Faktoren außerhalb unseres Einflusses abhängen.
13. Ihre Materialien
Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie über die erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Genehmigungen in Bezug auf alle Materialien, Orte, Marken und Personen verfügen, die Sie für den Dreh zur Verfügung stellen. Von Ansprüchen Dritter, die aus von Ihnen bereitgestellten Materialien entstehen, stellen Sie uns frei.
14. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Für Ausfälle oder Nichtverfügbarkeit von Plattformen Dritter, über die Inhalte bereitgestellt werden, haften wir nicht.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Potsdam.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.